Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stornobedingungen
1. Stornobedingungen LaBea Mieten:
Bis 21 Tage vor dem gebuchten Event können Sie kostenfrei stornieren. Anschliessend fallen bis 5 Tage vorher 25% der Mietkosten an. Danach fallen 100% Mietkosten an.
2. Stornobedingungen Workshops:
Deine Anmeldung zum Kreativ Workshop ist verbindlich, solltest du jedoch kurzfristig verhindert sein, darfst du gerne nach einer Ersatzteilnehmer/in suchen, die für dich teilnimmt. Wir freuen uns, wenn du hier zuvor Bescheid gibst.
Solltest du niemanden finden, können wir dir gerne einen Gutschein über den Betrag ausstellen, den du dann für einen späteren Workshop einlösen kannst.
3.§ Nutzungsart
Das Carport und der Garten darf nur für eine private Firma, Vereins oder Familienfeier genutzt werden, eine anders geartete
Veranstaltung ins besondere zum Zwecke von Gewinnerwirtschaftung, ist untersagt. Feuerwerk ist im LaBea Garten verboten.
5.§ Inventar
Zum Inventar des Mietgegenstandes gehören Dekoration, Stühle, Tische, Bänke, Mongolengrill, Gasgrill, Aussenanlage, Kühlschrank, sowie Geschirr, Toilettenanlage, WC,
Der Mieter hat sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages davon überzeugt, dass alle Technischen Geräte in einen einwandfreien
Zustand sind, Defekte müssen dem Vermieter auf dem Mietvertrag Schriftlich angezeigt werden.
7.§ Haftung / Versicherung
Alle Schäden die durch den Mieter oder seinen Gästen verursacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter kommt für Personen und Sachschäden die während der Mietzeit auf dem Gelände und im Carport/Garten/Toiletten entstehen, mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung auf.
Für durch Dritte entstandene Schäden ist der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.
8.§ Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarung bedarf der Schriftform..
9.§ Jugendschutz
Der Mieter übernimmt für diesen Zeitraum die alleineige Verantwortung, Haftung oder evtl. endstehende kosten oder Strafen.
Der Mieter hat selbst für den Jugendschutz Sorge zu tragen, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.
11.§ Ruhestörung
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das nach 22°° Uhr für die Nachbarschaft keine Ruhestörung entsteht. Sollte es zu Ruhestörung kommen, hat der Vermieter das Recht, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung ohne Mietnachlass zu beenden. Sollte bei der Veranstaltung, Polizei oder andere Einsatzkräfte eingeschaltet werden, haben die Kosten der Mieter zu tragen. Bei uns im Labea ist ab 01:30 Uhr nachts Feierabend. Wir bitten Sie die angegebene Uhrzeit einzuhalten.